Was ist CVE?
CVE: Continuing Veterinary Education
CVE ist die Abkürzung für die Pflicht des Tierarztes, sich kontinuierlich fortzubilden und dies bei seiner Tierärztekammer auf Anforderung nachzuweisen. Die CVEimpulse-Ausgaben des Veterinär Verlages erscheinen regelmäßig und geben so jeder/m Tierärztin/-arzt die Möglichkeit, sich systematisch fortzubilden. Die Inhalte der Module sind so konzipiert, dass sie zugleich einen unmittelbaren Nutzen für den Praxisalltag bieten. Die Hefte eignen sich als Nachschlagewerk.
Fortbildungspflicht
Die Berufsordnung verpflichtet jede/n Tierärztin/Tierarzt zur Fortbildung. 25 Prozent der Fortbildungspflichtstunden (siehe unten) können durch Beiträge in Fachzeitungen mit Prüfungsfragen absolviert werden, wenn diese von der Akademie für tierärztliche Fortbildung (ATF) anerkannt sind. Das CVE-Modul des Veterinär Verlages erfüllt diese Anforderungen. Jeder Teilnehmer erhält unmittelbar nachdem er die Fragen online richtig beantwortet haben seine ATF-Urkunde mit dem Fortbildungspunkt.
Der Umfang der Fortbildungspflicht beträgt laut Musterberufsordnung der Bundestierärztekammer für
Der Umfang der Fortbildungspflicht beträgt laut Musterberufsordnung der Bundestierärztekammer für
- Tierärzte im Beruf: 20 Stunden/Jahr
- Tierärzte mit einer Zusatzbezeichnung: 24 Stunden/Jahr, davon mindestens 6 Stunden im Bereich der Zusatzbezeichnung,
- Fachtierärzte: 30 Stunden/Jahr, davon mindestens 15 Stunden im jeweiligen Gebiet,
- zur Weiterbildung ermächtigte Tierärzte: 40 Stunden, davon mindestens 20 Stunden im Gebiet der Ermächtigung.
Stundensystem macht Fortbildung nachvollziehbar
Die tierärztliche Fortbildung wird normalerweise mit ATF-Stunden bewertet. Die ATF bewilligt diese Stunden für Fortbildungsaktivitäten aus unterschiedlichen Fortbildungskategorien gemäß § 10 (2) der ATF-Statuten – also zum Beispiel Präsenzfortbildungen(Vorträge/Seminare), e-learning-Kurse (internetbasierte Kurse) oder anerkannte Zeitschriftenbeiträge mit Prüfungsfragen.
Die Manuskripte der CVEimpulse werden von ATF-Gutachtern geprüft. Die ATF bestätigt die Anerkennung und vergibt die entsprechenden Punkte. Erst dann erfoglt die Drucklegung respektive die Online-Bereitstellung.