Was ist CVE?
CVE: Continuing Veterinary Education
CVE ist die Abkürzung für die Pflicht des Tierarztes, sich kontinuierlich fortzubilden und dies bei seiner Tierärztekammer auf Anforderung nachzuweisen. Die CVEimpulse-Ausgaben des Veterinär Verlages erscheinen regelmäßig und geben so jeder/m Tierärztin/-arzt die Möglichkeit, sich systematisch fortzubilden. Die Inhalte der Module sind so konzipiert, dass sie zugleich einen unmittelbaren Nutzen für den Praxisalltag bieten. Die Hefte eignen sich als Nachschlagewerk.
Fortbildungspflicht
Die Berufsordnung verpflichtet jede/n Tierärztin/Tierarzt zur Fortbildung. 25 Prozent der Fortbildungspflichtstunden (siehe unten) können durch Beiträge in Fachzeitungen mit Prüfungsfragen absolviert werden, wenn diese von der Akademie für tierärztliche Fortbildung (ATF) anerkannt sind. Das CVE-Modul des Veterinär Verlages erfüllt diese Anforderungen. Jeder Teilnehmer erhält unmittelbar nachdem er die Fragen online richtig beantwortet haben seine ATF-Urkunde mit dem Fortbildungspunkt.
Der Umfang der Fortbildungspflicht beträgt laut Musterberufsordnung der Bundestierärztekammer für
Der Umfang der Fortbildungspflicht beträgt laut Musterberufsordnung der Bundestierärztekammer für
- Tierärzte im Beruf: 20 Stunden/Jahr
- Tierärzte mit einer Zusatzbezeichnung: 24 Stunden/Jahr, davon mindestens 6 Stunden im Bereich der Zusatzbezeichnung,
- Fachtierärzte: 30 Stunden/Jahr, davon mindestens 15 Stunden im jeweiligen Gebiet,
- zur Weiterbildung ermächtigte Tierärzte: 40 Stunden, davon mindestens 20 Stunden im Gebiet der Ermächtigung.
Stundensystem macht Fortbildung nachvollziehbar
Die tierärztliche Fortbildung wird normalerweise mit ATF-Stunden bewertet. Die ATF bewilligt diese Stunden für Fortbildungsaktivitäten aus unterschiedlichen Fortbildungskategorien gemäß § 10 (2) der ATF-Statuten – also zum Beispiel Präsenzfortbildungen(Vorträge/Seminare), e-learning-Kurse (internetbasierte Kurse) oder anerkannte Zeitschriftenbeiträge mit Prüfungsfragen.
Die Manuskripte der CVEimpulse werden von ATF-Gutachtern geprüft. Die ATF bestätigt die Anerkennung und vergibt die entsprechenden Punkte. Erst dann erfolgt die Drucklegung respektive die Online-Bereitstellung.
Fortbildunsgpflicht
Nach Änderung der BTK-Musterberufsordnung am 14.09.2022 durch die BTK-Delegiertenversammlung gibt es keine Beschränkung des Anteils an Nicht-Präsenz-Fortbildungen mehr. Diese können bis zu 100 % zum Nachweis verwendet werden. Bitte beachten Sie: Verbindlich sind die in den Berufsordnungen der 17 Landes-/Tierärztekammern genannten Vorgaben, die vom BTK-Muster abweichen können.
Gemäß § 7 Abs. 2 der BTK-Musterberufsordnung beträgt der Umfang der Fortbildungspflicht für Tierärzte/innen im Beruf 20 Stunden/Jahr, für Tierärzte/innen mit einer Zusatzbezeichnung 24 Stunden/Jahr, davon mindestens 6 Stunden im Bereich der Zusatzbezeichnung, für Fachtierärzte/innen 30 Stunden/Jahr, davon mindestens 15 Stunden im jeweiligen Gebiet und für zur Weiterbildung ermächtigte Tierärzte/innen 40 Stunden, davon mindestens 20 Stunden im Gebiet/Teilgebiet der Ermächtigung.
